Die Vergütung der Diagnostik und Behandlung von Patienten mit MRSA über den EBM
Die Diagnostik und Behandlung von Patienten mit MRSA wird über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vergütet. Dafür gilt der Abschnitt 30.12 des EBM.
Mit Ergänzung des § 87 Abs. 2a S. 3-6 SGB V wurde zum 1. April 2012 eine Vergütungsvereinbarung für die ärztliche Leistungsabbildung bei der Diagnostik und ambulanten Eradikationstherapie von MRSA-besiedelten und MRSA-infizierten Patienten sowie Risikopatienten neu eingeführt.