Die Vergütung der Diagnostik und Behandlung von Patienten mit MRSA über den EBM
Die Diagnostik und Behandlung von Patienten mit MRSA wird über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vergütet. Dafür gilt der Abschnitt 30.12 des EBM.
Die Diagnostik und Behandlung von Patienten mit MRSA wird über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vergütet. Dafür gilt der Abschnitt 30.12 des EBM.
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Ausgehend vom Krankenhausaufenthalt veranschaulicht das Ablaufschema verschiedene Konstellationen für die Versorgung von MRSA-(Risiko-)Patienten mit den berechnungsfähigen Gebührenordnungspositionen.