MRSA-Zertifizierung
Zur Erlangung der „MRSA-Zertifizierung“ werden zwei Fortbildungsvarianten
angeboten:
- Fortbildungsseminar „Ambulante MRSA-Versorgung“ als Vortragsveranstaltung der KVen
- Online-Fortbildung der KBV mit anschließender Lernzielkontrolle.
Durch die Teilnahme an der Fortbildung soll bundeseinheitlich der gleiche
aktuelle medizinische Wissensstand zur Diagnostik und Behandlung von
MRSA-Patienten bzw. deren Kontakt-/Bezugspersonen erlangt werden. Folgende
Themen werden behandelt:
- MRSA-Spezifikationen, Epidemiologie, regionale Verbreitung sowie Übertragungswege,
- Risikopatienten für MRSA-Kolonisation,
- Eradikationstherapie, weitere Sanierungsbehandlung, Sanierungshemmnisse,
- Umgang mit MRSA-Patienten in der ambulanten Versorgung,
- Rationale Antibiotikatherapie.
MRSA-Fallkonferenzen und regionale Netzwerkkonferenzen
Die Teilnahme an einer MRSA-Fallkonferenz und/oder regionalen Netzwerkkonferenz ist entsprechend der Gebührenordnungsposition 30948 nur berechnungsfähig, wenn diese von der Kassenärztlichen Vereinigung gemäß der nachfolgenden Kriterien genehmigt ist:
Der für die Fallkonferenzen und/oder regionalen Netzwerkkonferenzen bestellte
Teilnehmerkreis umfasst regelmäßig mindestens folgende Teilnehmer (Anzahl):
- Vertreter(in) des öffentlichen Gesundheitswesens (1),
- Facharzt/Fachärztin für Labormedizin und/oder Mikrobiologie (1),
- Hygienebeauftragte(r) regionales Krankenhaus (1),
- Vertreter(in) eines regionalen Pflegeheimes (1).
Zusätzlich soll ein Vertreter der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung
teilnehmen.
In den Fallkonferenzen und/oder regionalen Netzwerkkonferenzen sollen
zumindest folgende Themen regelmäßig erörtert werden:
- aktuelle Resistenzlage in der Region,
- zahlenmäßige Entwicklung der MRSA-Infektionen,
- regionale Besonderheiten.
Weitere Informationen finden Sie im Anhang zum Abschnitt 30.12 EBM.