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Fragen 5-13

Fragen zur "Entwicklung, Aktualisierung und Umsetzungsüberprüfung einer internen Leitlinie zur perioperativen Antibiotikaprophylaxe"

5. Galt im gesamten Erfassungsjahr eine in schriftlicher Form vorliegende leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie zur perioperativen Antibiotikaprophylaxe, die spätestens bis zum 30.06.2023 eingeführt wurde?

Eine leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie beruht auf einer gültigen Leitlinie der wissenschaftlichen Fachgesellschaften und wurde um aktuelle Kommentare zu den einrichtungsindividuellen Besonderheiten und ggf. daraus resultierenden Abweichungen ergänzt.

Die perioperative Antibiotikaprophylaxe und die allgemeine Antibiotikatherapie können in einer gemeinsamen leitlinienbasierten Empfehlung/internen Leitlinie geregelt sein.

Für die Erstellung der leitlinienbasierten Empfehlung/internen Leitlinie kann auf die Empfehlung der Paul-Ehrlich-Gesellschaft zur perioperativen Antibiotikaprophylaxe zurückgegriffen werden. Hinweise zur perioperativen Antibiotikaprophylaxe (PAP) sind ebenfalls in der KRINKO-Empfehlung „Prävention postoperativer Wundinfektionen“ enthalten.

Die leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie muss für alle operierenden Ärzte gegolten haben. Unterjährig aktualisierte leitlinienbasierte Empfehlungen/interne Leitlinien werden berücksichtigt, sofern sichergestellt war, diese bis 30.06.2023 eingeführt wurden. In Entwicklung befindliche oder im zweiten Halbjahr erstmals in Kraft gesetzte leitlinienbasierte Empfehlungen/interne Leitlinien können nicht berücksichtigt werden.
Erfolgt die Leistungserbringung an unterschiedlichen Orten, können sich die Inhalte der leitlinienbasierten Empfehlung/internen Leitlinie je Ort der Leistungserbringung unterscheiden. Dabei muss sichergestellt sein, dass die wesentlichen Anforderungen an die perioperative Antibiotikaprophylaxe gleichermaßen enthalten sind.

Achtung: Sofern keine perioperative Antibiotikaprophylaxe schriftlich fixiert wurde, weil diese aufgrund des Behandlungsspektrums generell nicht indiziert war, ist „aufgrund des Behandlungsspektrums keine perioperative Antibiotikaprophylaxe erforderlich“ anzugeben.

Für Vertragsärzte gilt:
Die Frage kann nur mit "ja" beantwortet werden, wenn:

  • eine entsprechende fachgebietsübergreifende leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie vorlag

oder

  • leitlinienbasierte Empfehlungen/interne Leitlinien für ihre jeweiligen operativen Fachgebiete vorlagen.

Der Vertragsarzt kann bzw. die an der vertragsärztlichen Einrichtung tätigen Ärzte können nach einer leitlinienbasierten Empfehlung/internen Leitlinie der Einrichtung(en) handeln, in der er seine bzw. sie ihre Operationen durchgeführt hatte bzw. hatten,

oder

nach einer eigenen leitlinienbasierten Empfehlung/internen Leitlinie handeln.
Sofern der Vertragsarzt bzw. die an der vertragsärztlichen Einrichtung tätigen Ärzte nach einer eigenen leitlinienbasierten Empfehlung/internen Leitlinie handelte bzw. handelten, muss bzw. müssen diese an jedem Ort, an dem ambulante Operationen durchgeführt wurden, oder in der Hauptbetriebsstätte (Arztpraxis, MVZ) vorgelegen haben.

Musterdokumente

Interne Regelung ("Leitlinie") perioperative Antibiotika-Prophylaxe, (PDF)Word-Version (DOC, 2.0 MB)

Linktipp

KRINKO-Empfehlung „Prävention postoperativer Wundinfektionen“ (S. 457)

Leitlinie Sign 104-Antibiotic prophylaxis in surgery (Update 2019 / PDF)

DGKH: Hygiene-Tipp: Perioperative Antibiotikaprophylaxe  

AWMF-Leitlinie der Paul-Ehrlich-Gesellschaft zur perioperativen Antibiotikaprophylaxe (PDF)

Weiterführende Informationen

Antibiotika-Resistenz-Surveillance (ARS): Seiten des RKI

Infektionsdiagnostik und orale Antibiotikatherapie bei Erwachsenen - Leitfaden für den ambulanten Bereich, Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit 

Die Bayerische Antibiotikaresistenz-Datenbank BARDa

Nationales Referenzzentrum für Surveillance für nosokomiale Infektionen: Referenzdaten 2011-2015 bei OP-KISS

6. Wurde darin die Indikationsstellung zur Antibiotikaprophylaxe thematisiert?

Erläuterungen siehe Frage 5.

7. Wurden darin die zu verwendenden Antibiotika (unter Berücksichtigung des zu erwartenden Keimspektrums und der lokalen/regionalen Resistenzlage) thematisiert?

Erläuterungen siehe Frage 5.

8. Wurde darin der Zeitpunkt/die Dauer der Antibiotikaprophylaxe thematisiert?

Erläuterungen siehe Frage 5.

9. Konnte jeder operierende Arzt jederzeit und aufwandsarm darauf zugreifen?

Eine interne leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie gilt als für alle ärztlichen Mitarbeiter zugänglich, wenn sie in der gesamten Einrichtung elektronisch (z.B. über Intranet) aufrufbar ist oder wenn mindestens ein Exemplar im OP-Bereich und mindestens ein Exemplar im nicht-sterilen Bereich in Papierform vorhanden ist und jederzeit sowie ohne Aufwand eingesehen werden kann.

Die geforderten Inhalte der Fragen 5-12  sind in der "Internen Regelung zur perioperativen Antibiotika-Prophylaxe" abgebildet. Bitte passen Sie das Musterdokument Ihren praxisinternen Gegebenheiten an.

Musterdokumente und Links siehe Frage 5.

10. Wann erfolgte die letzte Überprüfung der Aktualität und ggf. eine notwendige Aktualisierung vor Ablauf des Erfassungsjahres?

Es sollen nur Daten bis Ende 2023 dokumentiert werden. Ist bisher keine Überprüfung der Aktualität bzw. keine Aktualisierung erfolgt, ist das Erstellungsdatum des Dokuments einzutragen. Die Aktualitätsprüfung soll neben der gültigen wissenschaftlichen Leitlinie die aktuelle Bewertung der einrichtungsbezogenen Infektions-, Antibiotikaverbrauchs- und Resistenzlage (§23 IfSG bzw. Hygieneverordnungen der Länder) berücksichtigen.

Die geforderten Inhalte der Fragen 5-12  sind in der "Internen Regelung zur perioperativen Antibiotika-Prophylaxe" abgebildet. Bitte passen Sie das Musterdokument Ihren praxisinternen Gegebenheiten an.

Musterdokumente und Links siehe Frage 5.

11. Erfolgte eine Freigabe des Dokuments?

Sowohl eine neue interne leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie als auch deren Aktualisierung muss freigegeben werden.

Sofern der Vertragsarzt bzw. die an der vertragsärztlichen Einrichtung (z.B. Arztpraxis, MVZ) tätigen Ärzte nach einer leitlinienbasierten Empfehlung/internen Leitlinie der Einrichtung(en) handelte bzw. handelten, in er seine bzw. sie ihre Operationen durchgeführt hatte bzw. hatten, muss die interne leitlinienbasierte Empfehlung durch den/die Praxisinhaber oder durch den/die ärztlichen Leiter der Einrichtung(en), in der er seine bzw. sie ihre Operationen durchgeführt hatte bzw. hatten, freigegeben worden sein.

Handelte der Vertragsarzt bzw. die an der vertragsärztlichen Einrichtung (z.B. Arztpraxis, MVZ) tätigen Ärzte nach einer eigenen leitlinienbasierten Empfehlung/internen Leitlinie, muss diese durch den/die Praxisinhaber oder durch die/den ärztlichen Leiter der Hauptbetriebsstätte (Arztpraxis, MVZ) freigegeben worden sein.

Die geforderten Inhalte der Fragen 5-12  sind in der "Internen Regelung zur perioperativen Antibiotika-Prophylaxe" abgebildet. Bitte passen Sie das Musterdokument Ihren praxisinternen Gegebenheiten an.

Musterdokumente und Links siehe Frage 5.

12. Wurde der Zeitpunkt der Antibiotikaprophylaxe bei allen operierten Patienten, bei denen dies indiziert war, mittels Checkliste strukturiert überprüft?

Für die Überprüfung der perioperativen Antibiotikaprophylaxe kann die WHO-Checkliste verwendet werden.

Musterdokumente

WHO Checkliste (PDF)

13. Wurden die Anwendung der Checkliste und die eingetragenen Angaben stichprobenartig ausgewertet?

Die systematische Überprüfung dient der Durchführung eines Verbesserungszyklus (Plan-Do-Check-Act).

Musterdokumente

WHO Checkliste (PDF)