Fragen zur "Entwicklung und Aktualisierung einer internen Leitlinie zur Antibiotika-Initialtherapie"
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Eine leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie beruht auf einer gültigen Leitlinie der wissenschaftlichen Fachgesellschaften und wurde um aktuelle Kommentare zu den einrichtungsindividuellen Besonderheiten und ggf. daraus resultierenden Abweichungen ergänzt.
Die perioperative Antibiotikaprophylaxe und die allgemeine Antibiotikatherapie können in einer gemeinsamen leitlinienbasierten Empfehlung/internen Leitlinie geregelt worden sein.
Als Orientierung kann die Leitlinie 092/011 der AWMF zur rationalen Antibiotikatherapie dienen.
Die leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie muss ganzjährig in Kraft gewesen sein und für alle Ärzte gegolten haben. Unterjährig aktualisierte leitlinienbasierte Empfehlungen/interne Leitlinien werden berücksichtigt, sofern sichergestellt war, dass im gesamten Jahr 2022 eine leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie gegolten hat. In Entwicklung befindliche oder im Laufe des Jahres 2022 erstmals in Kraft gesetzte leitlinienbasierte Empfehlungen/interne Leitlinien können nicht berücksichtigt werden.Erfolgt die Leistungserbringung an unterschiedlichen Orten, können sich die Inhalte der leitlinienbasierten Empfehlung/internen Leitlinie je Ort der Leistungserbringung unterscheiden. Dabei muss sichergestellt sein, dass die wesentlichen Anforderungen an die Antibiotikatherapie gleichermaßen enthalten sind. Die Frage kann nur mit "ja" beantwortet werden, wenn:
- eine entsprechende fachgebietsübergreifende leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie vorlag
oder
- leitlinienbasierte Empfehlungen/interne Leitlinien für alle Fachgebiete vorlagen. Für Vertragsärzte gilt:
Die leitlinienbasierte Empfehlung/interne Leitlinie muss in der Hauptbetriebsstätte (Arztpraxis, MVZ) vorgelegen haben.
Musterdokumente
Interne Regelung ("Leitlinie") Antibiotika-Initialtherapie, (PDF)Word-Version (DOC, 4.0 MB)
Linktipp
Weiterführende Informationen
Antibiotika-Resistenz-Surveillance (ARS): Seiten des RKI
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Eine interne "Leitlinie" Regelung gilt als aufwandsarm zugänglich, wenn alle Ärzte der Einrichtung elektronisch (z.B. über Intranet) darauf zugreifen können oder wenn sie in der Einrichtung in Papierform vorhanden ist und jederzeit eingesehen werden kann.
Die geforderten Inhalte der Fragen 14-17 sind in der "Internen Regelung zur Antibiotika-Initialtherapie" abgebildet. Bitte passen Sie das Musterdokument Ihren praxisinternen Gegebenheiten an.
Musterdokumente und Links siehe Frage 14.
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Es sollen nur Daten bis Ende 2022 dokumentiert werden. Ist bisher keine Überprüfung der Aktualität bzw. keine Aktualisierung erfolgt, ist das Erstellungsdatum des Dokuments einzutragen. Die Aktualitätsprüfung soll neben der gültigen wissenschaftlichen Leitlinie die aktuelle Bewertung der einrichtungsbezogenen Infektions-, Antibiotikaverbrauchs- und Resistenzlage (§23 IfSG bzw. Hygieneverordnungen der Länder) berücksichtigen.
Die geforderten Inhalte der Fragen 14-17 sind in der "Internen Regelung zur Antibiotika-Initialtherapie" abgebildet. Bitte passen Sie das Musterdokument Ihren praxisinternen Gegebenheiten an.
Musterdokumente und Links siehe Frage 14.
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Sowohl eine neue interne Regelung ("Leitlinie") als auch deren Aktualisierung muss freigegeben werden. Der Praxisinhaber oder Ärztliche Leiter eines MVZ werden als zur Freigabe Berechtigte anerkannt.
Die geforderten Inhalte der Fragen 14-17 sind in der "Internen Regelung zur Antibiotika-Initialtherapie" abgebildet. Bitte passen Sie das Musterdokument Ihren praxisinternen Gegebenheiten an.
Musterdokumente und Links siehe Frage 14.