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01426Folgeverordnung zur Fortführung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung

Beschreibung

Folgeverordnung zur Fortführung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 37b SGB V,

Abrechnungsbestimmung

höchstens zweimal im Behandlungsfall

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)152
Gesamt (Euro)18,14