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Beschreibung
Folgeverordnung zur Fortführung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 37b SGB V,
Abrechnungsbestimmung
höchstens zweimal im Behandlungsfall
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) | 152 |
Gesamt (Euro) | 18,14 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/1, erstellt am 21.12.2023