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01670Einholung eines Telekonsiliums

Beschreibung

Zuschlag im Zusammenhang mit den Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschalen für die Einholung eines Telekonsiliums

Obligater Leistungsinhalt

Fakultativer Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

zweimal im Behandlungsfall

Anmerkung

Die Beauftragung nach Nr. 7 des Abschnitts 1.6 ist gemäß der Vereinbarung nach § 367 SGB V über technische Verfahren zu telemedizinischen Konsilien (Telekonsilien-Vereinbarung) vorzunehmen.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
am Behandlungstag34.8
im Behandlungsfall01671, 01672

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)110
Gesamt (Euro)13,13