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Beschreibung
Zuschlag im Zusammenhang mit den Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschalen für die Einholung eines Telekonsiliums
Obligater Leistungsinhalt
Fakultativer Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung
zweimal im Behandlungsfall
Anmerkung
Die Beauftragung nach Nr. 7 des Abschnitts 1.6 ist gemäß der Vereinbarung nach § 367 SGB V über technische Verfahren zu telemedizinischen Konsilien (Telekonsilien-Vereinbarung) vorzunehmen.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
am Behandlungstag | 34.8 | |
im Behandlungsfall | 01671, 01672 |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) | 110 |
Gesamt (Euro) | 12,64 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2023/2, erstellt am 13.04.2023