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Beschreibung
Komplexe für ärztliche Maßnahmen bei Kindern zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche oder geistige Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden, entsprechend der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (Kinder-Richtlinie) bzw. Jugendlichen (Richtlinien zur Jugendgesundheitsuntersuchung)
Untersuchung im 34. bis 36. Lebensmonat (U7a)
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
in derselben Sitzung | 03350, 03351, 04350, 04351, 04353, 22230, 27310, 27311 | |
im Behandlungsfall | 04431 |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) | 402 |
Gesamt (Euro) | 47,97 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/3, erstellt am 18.07.2024