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Beschreibung
Screening auf Hepatitis-B- und/oder auf Hepatitis-C-Virusinfektion im Rahmen der Übergangsregelung gemäß Teil B. III. § 7 der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 01744 ist bei Versicherten ab dem vollendeten 35. Lebensjahr berechnungsfähig, sofern im Zeitraum zwischen 13. Februar 2018 und 30. September 2021 eine Gesundheitsuntersuchung nach der Gebührenordnungsposition 01732 durchgeführt wurde und gemäß Teil B. I. § 2 der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie aktuell kein Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung besteht.
Die Gebührenordnungspositionen 01734 und 01744 sind insgesamt nur einmal berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 01744 ist zeitlich befristet vom 1. Oktober 2021 bis zum 31. Dezember 2023.
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) | 41 |
Gesamt (Euro) | 4,71 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2023/2, erstellt am 13.04.2023