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01795Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 01794

Beschreibung

Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 01794

Obligater Leistungsinhalt

Fakultativer Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

je weitere vollendete 20 Minuten Arzt-Patienten-Kontaktzeit, bis zu dreimal im Krankheitsfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 01795 ist bei einer erneuten Schwangerschaft im selben Krankheitsfall wiederholt bis zum Höchstwert berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungspositionen 01794 und 01795 sind nur in demselben Quartal berechnungsfähig.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
im Krankheitsfall01796

Berichtspflicht

Ja

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja

Gesamt (Punkte)703
Gesamt (Euro)83,90