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Beschreibung
Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 01794
Obligater Leistungsinhalt
Fakultativer Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung
je weitere vollendete 20 Minuten Arzt-Patienten-Kontaktzeit, bis zu dreimal im Krankheitsfall
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 01795 ist bei einer erneuten Schwangerschaft im selben Krankheitsfall wiederholt bis zum Höchstwert berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungspositionen 01794 und 01795 sind nur in demselben Quartal berechnungsfähig.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
im Krankheitsfall | 01796 |
Berichtspflicht
Ja
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Punkte) | 703 |
Gesamt (Euro) | 83,90 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/2, erstellt am 03.04.2024