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Beschreibung
Hygienezuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13290 bis 13292,
Abrechnungsbestimmung
einmal im Behandlungsfall
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 13295 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) | 2 |
Gesamt (Euro) | 0,24 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/3, erstellt am 18.07.2024