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Beschreibung
Hygienezuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13340 bis 13342,
Abrechnungsbestimmung
einmal im Behandlungsfall
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 13345 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) | 2 |
Gesamt (Euro) | 0,24 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/3, erstellt am 18.07.2024