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13494Zuschlag für die hämato-/onkologisch-internistische Grundversorgung

Beschreibung

Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 13490 bis 13492 für die hämato-/onkologisch-internistische Grundversorgung,

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Der Zuschlag nach der Gebührenordnungsposition 13494 kann nur in Behandlungsfällen abgerechnet werden, in denen ausschließlich die Gebührenordnungspositionen 01444, 01450, 01546, 01615, 01640 bis 01642, 01647, 01648, 01670 bis 01672, 13490 bis 13492, 13495 bis 13498 und/oder 32001 berechnet werden.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)41
Gesamt (Euro)4,89