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16217Zuschlag zur GOP 16215

Beschreibung

Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 16215,

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 16217 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)10
Gesamt (Euro)1,19