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Beschreibung
Bestimmung des PIK3CA-Mutationsstatus unter Verwendung von zirkulierender Tumor-DNA zur Indikationsstellung einer gezielten Behandlung von postmenopausalen Frauen und Männern mit einem Hormonrezeptor (HR)-positiven, humanen epidermalen Wachstumsfaktor-Rezeptor-2 (HER2)-negativen, lokal fortgeschrittenen oder metastasierten Mammakarzinom bei Fortschreiten der Erkrankung nach endokriner Therapie als Monotherapie, wenn diese laut Fachinformation obligat ist
Obligater Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung
zweimal im Krankheitsfall
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 19462 ist nur dann berechnungsfähig, wenn ein Mammakarzinom histologisch nachgewiesen ist und nicht genügend Tumorgewebe zur Beurteilung des aktuellen Mutationsstatus als Untersuchungsmaterial zur Verfügung steht oder gewonnen werden kann.
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 19462 setzt die Anwendung eines validierten Verfahrens voraus, für das Nachweisgrenzen von <=1 % für die im PIK3CA-Gen zu bestimmenden Mutationen belegt werden können.
Die Gebührenordnungsposition 19462 ist für das Therapiemonitoring nicht berechnungsfähig.
Das Untersuchungsverfahren muss Maßnahmen zur Erkennung falsch positiver Mutationsnachweise vorsehen.
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Punkte) | 3934 |
Gesamt (Euro) | 469,48 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/2, erstellt am 03.04.2024