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25215Zuschlag Hygiene

Beschreibung

Hygienezuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 25210, 25211 und 25214,

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 25215 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)2
Gesamt (Euro)0,24