| 30.3.1 | Neurophysiologische Übungsbehandlung
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- Die Gebührenordnungspositionen dieses Abschnitts können nur von
- Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie,
- Fachärzten für Phoniatrie und Pädaudiologie,
- Fachärzten für Physikalische und Rehabilitative Medizin,
- Fachärzten für Psychiatrie und Psychotherapie,
- Fachärzten für Neurologie,
- Fachärzten für Neurochirurgie,
- Fachärzten für Nervenheilkunde,
- Fachärzten für Orthopädie,
- Vertragsärzten, die eine entsprechende Zusatzqualifikation oder eine besondere Zusatzqualifikation entsprechender nichtärztlicher Mitarbeiter (Krankengymnasten, Heilpädagogen, Ergotherapeuten oder Physiotherapeuten mit Qualifikation entsprechend der der Vertragsärzte) nachweisen können,
berechnet werden. - Die Gebührenordnungspositionen dieses Abschnitts sind nicht neben Gebührenordnungspositionen des Abschnitts 30.4 berechnungsfähig.
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Berlin, Stand 2024/3, erstellt am 18.07.2024