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30.3.1Neurophysiologische Übungsbehandlung
  1. Die Gebührenordnungspositionen dieses Abschnitts können nur vonberechnet werden.
  2. Die Gebührenordnungspositionen dieses Abschnitts sind nicht neben Gebührenordnungspositionen des Abschnitts 30.4 berechnungsfähig.