- Die Gebührenordnungspositionen dieses Abschnitts können nur von
- Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten,
- Fachärzten für Chirurgie,
- Fachärzten für Innere Medizin,
- Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung Phlebologie,
berechnet werden.
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Berlin, Stand 2024/2, erstellt am 03.04.2024