- Die Gebührenordnungsposition 30600 ist nur von
- Fachärzten für Chirurgie,
- Fachärzten für Haut- und Geschlechtskrankheiten,
- Fachärzten für Innere Medizin mit Schwerpunkt Gastroenterologie,
- Fachärzten für Allgemeinmedizin,
Fachärzten für Innere und Allgemeinmedizin,
Fachärzten für Innere Medizin und Fachärzten für Urologie, die einen durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung genehmigten Versorgungsschwerpunkt nachweisen können, - Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung Proktologie,
berechnungsfähig.
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Berlin, Stand 2024/3, erstellt am 18.07.2024