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Beschreibung
Manualmedizinischer Eingriff an der Wirbelsäule
Obligater Leistungsinhalt
Fakultativer Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung
je Sitzung
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 30201 ist im Behandlungsfall zweimal berechnungsfähig. Ist ein ausreichender Behandlungseffekt mit der zweimaligen Erbringung der Gebührenordnungsposition 30201 im Quartal nicht erzielt worden, kann im Ausnahmefall jede weitere Behandlung nur mit ausführlicher Begründung zur Segmenthöhe, Blockierungsrichtung, muskulären reflektorischen Fixierung und den vegetativen und neurologischen Begleiterscheinungen erfolgen.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
in derselben Sitzung | 30200 |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) | 71 |
Gesamt (Euro) | 8,47 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/1, erstellt am 21.12.2023