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Beschreibung
Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 30920 zur Behandlung eines Patienten im Rahmen der qualitätsgesicherten Versorgung von HIV-Infizierten entsprechend der Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V bei Behandlung mit antiretroviralen Medikamenten
Obligater Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung
einmal im Behandlungsfall
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
im Behandlungsfall | 30924 |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Punkte) | 309 |
Gesamt (Euro) | 36,88 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/3, erstellt am 18.07.2024