| 31.2.19 | Zuschläge für zusätzlichen Hygieneaufwand
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- Die Gebührenordnungspositionen dieses Abschnitts sind bei Bezug einer Förderung nach § 4 Absatz 9 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) nicht berechnungsfähig.
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Berlin, Stand 2024/3, erstellt am 18.07.2024