 | 31.2.6 | Definierte operative visceralchirurgische Eingriffe
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- Abweichend von Nr. 3 der Präambel zu Anhang 2 kann bei Durchführung der Leistung: "Andere Operationen an Schilddrüse und Nebenschilddrüsen: Monitoring des N. recurrens im Rahmen einer anderen Operation" (OPS: 5-069.4) im Zusammenhang mit der Leistung 5-061.0 auch dann ein Simultaneingriff abgerechnet werden, wenn nur ein operativer Zugang vorliegt.
- Proktologische Eingriffe entsprechend des OPS-Kodes 5-490.1 sind nur bei Vorliegen eines periproktitischen Abszesses (ICD-10-GM K61.-) berechnungsfähig.
- Bei proktologischen Eingriffen entsprechend der OPS-Codes 5-492.00, 5-492.01 und 5-492.02 ist der histologische Befund vorzuhalten.
- Proktologische Eingriffe entsprechend den OPS-Kodes 5-493.01 und 5-493.02 sind nur bei Hämorrhoiden 3. Grades berechnungsfähig.
- Visceralchirurgische Eingriffe entsprechend dem OPS-Kode 5-431.30 sind nur bei Vorliegen eines Buried-Bumper-Syndroms berechnungsfähig.
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Berlin, Stand 2023/4, erstellt am 21.11.2023