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32026TPZ (Thromboplastinzeit)

Beschreibung

Quantitative Bestimmung, gilt für die Gebührenordnungspositionen 32025 bis 32027,

TPZ (Thromboplastinzeit)

Abrechnungsbestimmung

je Untersuchung

Anmerkung

Die Gebührenordnungspositionen 32025 bis 32027 sind nur berechnungsfähig bei Erbringung in der Arztpraxis des Vertragsarztes, der die Untersuchung veranlasst hat. Diese Erbringung ist anzunehmen, wenn das Untersuchungsergebnis innerhalb einer Stunde nach Materialentnahme vorliegt.
Die Gebührenordnungspositionen 32025 bis 32027 sind bei Erbringung in Laborgemeinschaften nicht berechnungsfähig.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
in derselben Sitzung32113, 32114

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Euro)4,70