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Beschreibung
Quantitative Bestimmung mittels Immunoassay,
Thyrotropin (TSH)
Abrechnungsbestimmung
je Untersuchung
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 32097 ist nur berechnungsfähig bei Erbringung und Qualitätssicherung in eigener Praxis oder bei Überweisung.
Die Gebührenordnungsposition 32097 ist nicht berechnungsfähig bei Bezug der Analyse aus Laborgemeinschaften.
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Euro) | 3,00 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2023/1, erstellt am 02.01.2023