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Beschreibung
Immunologischer oder gleichwertiger chemischer Nachweis, ggf. einschl. mehrerer Probenverdünnungen, gilt für die Gebührenordnungspositionen 32128 und 32130 bis 32136,
Abrechnungsbestimmung
je Untersuchung
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/3, erstellt am 18.07.2024