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32290Aminosäuren

Beschreibung

Qualitativer chromatographischer Nachweis einer oder mehrerer Substanz(en), gilt für die Gebührenordnungspositionen 32290 bis 32294,

Aminosäuren

Abrechnungsbestimmung

je Untersuchungsgang

Anmerkung

Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 32294 setzt die Begründung der medizinischen Notwendigkeit der jeweiligen Untersuchung im Einzelfall voraus.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja

Gesamt (Euro)17,90