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32340Antiarrhythmika

Beschreibung

Quantitative Bestimmung von Arzneimitteln mittels Immunoassay, gilt für die Gebührenordnungspositionen 32340 bis 32346,

Antiarrhythmika

Abrechnungsbestimmung

je Untersuchung

Anmerkung

Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 32346 setzt die Begründung der medizinischen Notwendigkeit der jeweiligen Untersuchung im Einzelfall voraus.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja

Gesamt (Euro)14,90