![]() |
|
Beschreibung
Nukleinsäurenachweis von
HCV
Anmerkung
Die Gebührenordnungspositionen 32830 und 32835 sind im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungspositionen 32831 und 32836 sind nur in begründeten Einzelfällen neben kulturellen Untersuchungen und/oder Antigennachweisen zum Nachweis von CMV oder Neisseria gonorrhoeae berechnungsfähig.
Neben der Gebührenordnungsposition 32842 sind kulturelle Untersuchungen und/oder Antigennachweise zum Nachweis von Mykoplasmen nicht berechnungsfähig.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
am Behandlungstag | 01867 | |
im Zyklusfall | 08635 |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Euro) | 40,00 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2022/2, erstellt am 04.04.2022