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Beschreibung
Nukleinsäurenachweis von
Chlamydien
Durchführung ausschließlich mittels Nukleinsäureamplifikationsverfahren (NAT)
Anmerkung
Die Gebührenordnungspositionen 32830 und 32835 sind im Behandlungsfall nur einmal berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungspositionen 32831 und 32836 sind nur in begründeten Einzelfällen neben kulturellen Untersuchungen und/oder Antigennachweisen zum Nachweis von CMV oder Neisseria gonorrhoeae berechnungsfähig.
Neben der Gebührenordnungsposition 32842 sind kulturelle Untersuchungen und/oder Antigennachweise zum Nachweis von Mykoplasmen nicht berechnungsfähig.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
in derselben Sitzung | 01816, 01840, 01915, 01936 | |
im Zyklusfall | 08635 |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Euro) | 16,50 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2022/2, erstellt am 04.04.2022