 | 36.2.12 | Definierte operative Eingriffe der Gynäkologie
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- Die Durchführung und Berechnung von Leistungen dieses Abschnittes mit dem Ziel der Sterilisation der Frau ist nicht berechnungsfähig. Die Berechnung von Leistungen zur Sterilisation der Frau erfolgt nach der Gebührenordnungsposition 01855.
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Berlin, Stand 2023/1, erstellt am 02.01.2023