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Beschreibung
Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 36096 bei Simultaneingriffen sowie zur Gebührenordnungsposition 36097
Obligater Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung
je weitere vollendete 15 Minuten Schnitt-Naht-Zeit
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 36098 kann entsprechend Anhang 2, Präambel 2.1, Nr. 14 als Zuschlag zu anderen belegärztlichen Operationen des Abschnitts 36.2 abgerechnet werden.
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Punkte) | 377 |
Gesamt (Euro) | 44,99 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/2, erstellt am 03.04.2024