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36861Strukturpauschale bei einer Verweildauer bis zu 13 Tagen

Beschreibung

Strukturpauschale bei der Behandlung eines Patienten entsprechend der Bestimmungen der Präambel 36.1 Nr. 2 bei einer Verweildauer von bis zu 13 Tagen,

Abrechnungsbestimmung

je Behandlungstag, höchstens 10 mal während eines stationären Aufenthaltes

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja

Gesamt (Punkte)83
Gesamt (Euro)9,91