| 37.7 | Außerklinische Intensivpflege gemäß AKI-RL
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- Die Gebührenordnungspositionen dieses Abschnitts sind nur für die Behandlung von Patienten gemäß § 4 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (AKI-RL) berechnungsfähig.
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Berlin, Stand 2024/2, erstellt am 03.04.2024