 | 38.2 | Ärztlich angeordnete Hilfeleistungen von Praxismitarbeitern
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- Voraussetzung für die Berechnung der Gebührenordnungspositionen dieses Abschnitts ist die Anstellung eines/von nichtärztlichen Mitarbeitern mit abgeschlossener Ausbildung in einem nichtärztlichen Heilberuf.
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Berlin, Stand 2023/1, erstellt am 02.01.2023