- Die in diesem Abschnitt genannten Gebührenordnungspositionen sind ausschließlich im Rahmen der Durchführung einer Leistung gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Erprobung der Amyloid-Positronenemissionstomographie bei Demenz unklarer Ätiologie (Erprobungs-Richtlinie „Amyloid-PET“) berechnungsfähig.
- Die Kosten für den eingesetzten Tracer sowie die im Zusammenhang mit der Beschaffung des Tracers anfallenden Transportkosten sind nicht Bestandteil der Leistungen dieses Abschnitts. Diese sind gemäß 60.1.2.2 zusätzlich berechnungsfähig.
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Berlin, Stand 2024/2, erstellt am 08.05.2024