WEBVTT
Kind: captions
Language: de

00:00:00.676 --> 00:00:04.561
Dr. Sibylle Steiner, Mitglied&nbsp;
des Vorstands der KBV:

00:00:04.561 --> 00:00:06.960
Wie sieht Ihr Fazit zum GeDIG aus?

00:00:06.960 --> 00:00:14.840
Das GeDIG hat Licht und Schatten. Klar auf der&nbsp;
Schattenseite beim GeDIG ist das Thema, dass die&nbsp;&nbsp;

00:00:14.840 --> 00:00:22.800
Möglichkeit der Krankenkassen erweitert werden&nbsp;
soll, Daten aus der elektronischen Patientenakte&nbsp;&nbsp;

00:00:22.800 --> 00:00:30.200
zu nutzen und die Versicherten hier entsprechend&nbsp;
zu informieren. Wir haben das damals schon 2024&nbsp;&nbsp;

00:00:30.200 --> 00:00:35.400
mit dem GDNG kritisiert. Jetzt soll die&nbsp;
Möglichkeit sogar noch erweitert werden.&nbsp;&nbsp;

00:00:35.920 --> 00:00:41.640
Das sind letztendlich Screening-Maßnahmen durch&nbsp;
die Krankenkassen ohne nachgewiesenen Nutzen. Sie&nbsp;&nbsp;

00:00:41.640 --> 00:00:46.480
führen zu einer Verunsicherung von Patientinnen&nbsp;
und Patienten, auch zu Fehlversorgung.&nbsp;&nbsp;

00:00:46.480 --> 00:00:53.279
Aus unserer Sicht schwächen sie auch die&nbsp;
Akzeptanz der elektronischen Patientenakte.

00:00:57.938 --> 00:01:00.720
Inwiefern?

00:01:00.720 --> 00:01:04.240
Wenn man zum Beispiel jetzt die&nbsp;
Möglichkeit nimmt, dass Krankenkassen&nbsp;&nbsp;

00:01:04.240 --> 00:01:09.240
über Herz-Kreislauf-Erkrankungen&nbsp;
informieren sollen oder Risiken&nbsp;&nbsp;

00:01:09.240 --> 00:01:14.800
für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei ihren&nbsp;
Versicherten hierzu Hinweise geben sollen,&nbsp;&nbsp;

00:01:14.800 --> 00:01:18.440
da muss man ganz klar sagen: Auf der&nbsp;
einen Seite versucht der Gesetzgeber&nbsp;&nbsp;

00:01:18.440 --> 00:01:25.960
im Beitragssatzstabilisierungsgesetz mehr&nbsp;
Evidenz für Leistungen zu generieren. Der GBA&nbsp;&nbsp;

00:01:25.960 --> 00:01:31.760
soll zum Beispiel seine Gesundheitsuntersuchungen&nbsp;
überarbeiten und auf der anderen Seite sollen hier&nbsp;&nbsp;

00:01:31.760 --> 00:01:37.280
die Krankenkassen Screening-Maßnahmen einführen&nbsp;
können ohne systematischen Nutzennachweis. Das&nbsp;&nbsp;

00:01:37.280 --> 00:01:43.180
ist völlig inakzeptabel und konterkariert und&nbsp;
schädigt auch die vertrauensvolle Arzt- oder&nbsp;&nbsp;

00:01:43.180 --> 00:01:47.286
beziehungsweise Arzt-Patient- oder&nbsp;
Arzt-Psychotherapeuten-Beziehung.

00:01:51.039 --> 00:01:55.200
Was bewerten Sie positiv?

00:01:55.200 --> 00:02:01.840
Was wir sehr positiv sehen, und das haben wir&nbsp;
auch wirklich jetzt, muss man beinahe sagen,&nbsp;&nbsp;

00:02:01.840 --> 00:02:09.120
jahrelang gefordert, ist, dass Maßnahmen ergriffen&nbsp;
werden, dass die TI insgesamt stabiler läuft. Das&nbsp;&nbsp;

00:02:09.120 --> 00:02:18.000
ist für die Praxen sehr, sehr wichtig, weil sie&nbsp;
eben mit dieser Instabilität auch sehr viel Zeit&nbsp;&nbsp;

00:02:18.000 --> 00:02:24.480
verlieren, Digitalisierungsprozesse eben nicht&nbsp;
effizient sind, wenn die TI-Betriebsstabilität&nbsp;&nbsp;

00:02:24.480 --> 00:02:30.160
nicht gewährleistet ist. Was aus&nbsp;
unserer Sicht notwendig wäre, ist,&nbsp;&nbsp;

00:02:30.160 --> 00:02:37.840
die Gematik soll zukünftig neue TI-Anwendungen&nbsp;
pilotieren können. Das ist eine Möglichkeit.&nbsp;&nbsp;

00:02:37.840 --> 00:02:44.120
Hier sollten wir eindeutig auch eine gesetzliche&nbsp;
Verpflichtung verankern. Das hat sich bewährt&nbsp;&nbsp;

00:02:44.120 --> 00:02:49.640
vor einem bundesweiten Rollout, die Dinge&nbsp;
zu pilotieren, wenn man zum Beispiel jetzt&nbsp;&nbsp;

00:02:49.640 --> 00:02:54.183
an die Einführung der elektronischen&nbsp;
Patientenakte, aber auch das eRezepts denkt.

00:02:57.160 --> 00:03:00.720
Gibt es weitere positive Punkte?

00:03:00.720 --> 00:03:09.840
Was wir auch ausdrücklich begrüßen, ist,&nbsp;
dass die Praxen zukünftig ein Recht auf&nbsp;&nbsp;

00:03:09.840 --> 00:03:18.640
Interoperabilität haben, dass die Hersteller&nbsp;
kostenfrei Patientendaten aus den PVS-Systemen&nbsp;&nbsp;

00:03:19.160 --> 00:03:25.720
in interoperablem Format zur Verfügung stellen&nbsp;
müssen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen&nbsp;&nbsp;

00:03:25.720 --> 00:03:35.640
bekommen ein Recht zur Digitalberatung gegenüber&nbsp;
den Praxen. Das sind sicherlich Entwicklungen,&nbsp;&nbsp;

00:03:35.640 --> 00:03:44.520
die wir positiv sehen. Auch ein&nbsp;
Schritt in die richtige Richtung ist,&nbsp;&nbsp;

00:03:44.520 --> 00:03:51.400
dass nicht nur die Interoperabilität&nbsp;
eine stärkere Rolle spielen soll,&nbsp;&nbsp;

00:03:51.400 --> 00:03:58.160
sondern auch der tatsächliche Anwendernutzen.&nbsp;
Umso unverständlicher ist es aber, dass die&nbsp;&nbsp;

00:03:58.160 --> 00:04:04.000
Praxen weiterhin sanktioniert werden sollen bis&nbsp;
hin zum Abrechnungsausschluss, nämlich dann,&nbsp;&nbsp;

00:04:04.000 --> 00:04:11.240
wenn ihre Systeme diese neuen Anforderungen nicht&nbsp;
erfüllen. Das ist völlig unverhältnismäßig und&nbsp;&nbsp;

00:04:11.240 --> 00:04:18.200
wir fordern nach wie vor, dass diese Regelung,&nbsp;
was ja einen Honorarausschluss beziehungsweise&nbsp;&nbsp;

00:04:18.200 --> 00:04:22.808
einen Abrechnungsausschluss bedeutet, dass&nbsp;
diese Regelung im Gesetz gestrichen wird.

00:04:25.652 --> 00:04:30.440
Wie werden die Weichen für die&nbsp;
digitale Patientensteuerung gestellt?

00:04:30.440 --> 00:04:35.560
Vor die Klammer muss man ziehen, dass man&nbsp;
letztendlich erst Strukturen schaffen sollte,&nbsp;&nbsp;

00:04:35.560 --> 00:04:41.560
wie eine solche Patientensteuerung auszusehen hat,&nbsp;
um dann die digitalen Elemente einzuführen. Jetzt&nbsp;&nbsp;

00:04:42.080 --> 00:04:47.320
möchte das BMG und der Gesetzgeber das umgekehrt&nbsp;
machen. Man schafft erst die digitalen Elemente&nbsp;&nbsp;

00:04:47.320 --> 00:04:57.280
und definiert dann die Versorgungssteuerung. Was&nbsp;
jetzt die einzelnen digitalen Weichenstellungen&nbsp;&nbsp;

00:04:57.280 --> 00:05:03.800
angeht, das Ganze soll ja beginnen mit der&nbsp;
Möglichkeit des digitalen Versorgungseinstiegs.&nbsp;&nbsp;

00:05:03.800 --> 00:05:09.560
Das ist die Möglichkeit für die Versicherten,&nbsp;
dann in akuten und dringlichen Fällen auch&nbsp;&nbsp;

00:05:10.760 --> 00:05:17.640
eine medizinische Ersteinschätzung zu durchlaufen&nbsp;
und eine Terminvermittlung über die 116117 zu&nbsp;&nbsp;

00:05:17.640 --> 00:05:23.800
bekommen. Das Ganze soll der Einstieg über die&nbsp;
elektronische Patientenakte der Versicherten&nbsp;&nbsp;

00:05:23.800 --> 00:05:29.160
erfolgen. Das ist weder diskriminierungsfrei,&nbsp;
noch entspricht es der Versorgungsrealität,&nbsp;&nbsp;

00:05:29.160 --> 00:05:37.080
weil gerade mal 5 % der Versicherten tatsächlich&nbsp;
eine ePA-App haben, die sie dazu bräuchten.&nbsp;&nbsp;

00:05:37.080 --> 00:05:44.280
Also an dem Punkt sehen wir klar auch, dass&nbsp;
gleichberechtigt der Zugang über die 116117-App&nbsp;&nbsp;

00:05:44.840 --> 00:05:52.360
oder online möglich sein müsste. Insgesamt muss&nbsp;
man natürlich sagen, und das ist aus unserer&nbsp;&nbsp;

00:05:52.360 --> 00:05:57.560
Sicht auch der zentrale Punkt, dass diejenigen&nbsp;
Versicherten, die bereits in hausärztlicher und&nbsp;&nbsp;

00:05:57.560 --> 00:06:03.320
fachärztlicher Betreuung sind, dass die natürlich&nbsp;
diesen digitalen Versorgungseinstieg eben nur in&nbsp;&nbsp;

00:06:03.320 --> 00:06:09.859
akuten oder dringlichen Fällen benötigen,&nbsp;
dass das ein zusätzliches Angebot ist.

00:06:13.493 --> 00:06:17.578
Was ist für die elektronische Überweisung geplant?

00:06:17.578 --> 00:06:25.520
Was wir positiv einschätzen und das beruht auch&nbsp;
letztendlich auf einem Vorschlag des KV-Systems,&nbsp;&nbsp;

00:06:25.520 --> 00:06:34.600
ist, dass die elektronische Überweisung zukünftig&nbsp;
über einen Versorgungsfachdienst bei der Gematik&nbsp;&nbsp;

00:06:34.600 --> 00:06:41.120
laufen soll. Das bedeutet, dass natürlich der&nbsp;
Zugriff auch möglich ist auf diese elektronische&nbsp;&nbsp;

00:06:41.120 --> 00:06:49.480
Überweisung. Unabhängig davon, ob der Versicherte&nbsp;
eine elektronische Patientenakte hat oder nicht.&nbsp;&nbsp;

00:06:50.120 --> 00:06:55.720
Hier müssten aus unserer Sicht die Zugriffsrechte&nbsp;
noch erweitern, nämlich das Praxispersonal,&nbsp;&nbsp;

00:06:55.720 --> 00:07:01.825
aber genauso auch die Terminservicestellen der&nbsp;
Kassenärztlichen Vereinigung zugreifen können.

00:07:04.745 --> 00:07:08.867
Das GeDIG macht auch klare Vorgaben&nbsp;
zur digitalen Bedarfseinschätzung…

00:07:08.867 --> 00:07:16.000
Hier schießt der Gesetzgeber oder das BMG über das&nbsp;
Ziel hinaus. Das sind sehr detaillierte Vorgaben,&nbsp;&nbsp;

00:07:16.000 --> 00:07:22.160
die wir zum einen für nicht praktikabel&nbsp;
halten und auf der anderen Seite auch für&nbsp;&nbsp;

00:07:22.160 --> 00:07:30.400
versorgungsfern, weil im Grunde genommen&nbsp;
ist ja die Frage der Bedarfseinschätzung&nbsp;&nbsp;

00:07:30.400 --> 00:07:36.760
und der Dringlichkeit eines Termins, das ist eine&nbsp;
zutiefst medizinisch inhaltliche Entscheidung.&nbsp;&nbsp;

00:07:36.760 --> 00:07:45.560
Hier sehen wir auch keine Rolle der Krankenkassen&nbsp;
im Sinne der ökonomischen Weichenstellung,&nbsp;&nbsp;

00:07:45.560 --> 00:07:50.320
sondern letztlich müsste medizinisch&nbsp;
inhaltlich geregelt werden und der&nbsp;&nbsp;

00:07:50.320 --> 00:07:56.600
Gesetzgeber regelt das in einer&nbsp;
ganz hochgradigen methodischen&nbsp;&nbsp;

00:07:56.600 --> 00:08:03.330
und inhaltlichen Detailtiefe, die in der&nbsp;
Form auch gar nicht umsetzbar sein wird.

00:08:05.738 --> 00:08:10.800
Die Praxen tragen die ePA:&nbsp;
Erkennt die Politik das an?

00:08:10.800 --> 00:08:17.920
Nein, das sehen wir absolut nicht in ausreichendem&nbsp;
Maße. Das ist richtig. Die Praxen sind diejenigen,&nbsp;&nbsp;

00:08:17.920 --> 00:08:24.040
die die ePA befüllen. Wir haben mittlerweile&nbsp;
über 100 Millionen Dokumente, die im Prinzip&nbsp;&nbsp;

00:08:24.040 --> 00:08:30.720
im Wesentlichen oder größtenteils von den Praxen&nbsp;
eingestellt wurden und im Gegenteil eigentlich,&nbsp;&nbsp;

00:08:30.720 --> 00:08:37.000
die Finanzierung für die Befüllung der ePA&nbsp;
soll ja durch das Beitragssatzsicherungsgesetz&nbsp;&nbsp;

00:08:37.000 --> 00:08:42.960
gestrichen werden. Also insofern&nbsp;
erkennt das BMG auch nicht an,&nbsp;&nbsp;

00:08:42.960 --> 00:08:48.285
dass die Praxen letztendlich diejenigen&nbsp;
sind, die die ePA mit Leben erfüllen.

00:08:52.608 --> 00:08:56.280
Wie stehen Sie zu den weiteren Plänen zur ePA?

00:08:56.280 --> 00:09:03.000
Also der Gesetzgeber hat ja einige Regelungen&nbsp;
auch aufgenommen, um die elektronische&nbsp;&nbsp;

00:09:03.000 --> 00:09:12.800
Patientenakte weiterzuentwickeln. Was wir hier&nbsp;
für falsch halten, ist, dass das elektronische&nbsp;&nbsp;

00:09:12.800 --> 00:09:21.360
Betäubungsmittelrezept erst 2028 kommen soll. Das&nbsp;
wäre viel früher notwendig. Erstens mal haben wir&nbsp;&nbsp;

00:09:21.360 --> 00:09:27.640
in der Praxis nach wie vor Papierverordnungen&nbsp;
und elektronische Verordnungen durch die&nbsp;&nbsp;

00:09:27.640 --> 00:09:34.200
Papierverordnung der Betäubungsmittel und auf der&nbsp;
anderen Seite ist dadurch auch die elektronische&nbsp;&nbsp;

00:09:34.200 --> 00:09:39.760
Medikationsliste in der elektronischen&nbsp;
Patientenakte nicht vollständig. Schon&nbsp;&nbsp;

00:09:39.760 --> 00:09:47.880
allein aus Arzneimitteltherapiesicherheitsgründen&nbsp;
wäre hier die Übersicht auch über die verordneten&nbsp;&nbsp;

00:09:47.880 --> 00:09:53.200
Betäubungsmittel natürlich notwendig. Das&nbsp;
ist völlig unverständlich, dass das noch&nbsp;&nbsp;

00:09:53.200 --> 00:09:58.959
bis 2028 dauern wird, wo man letztendlich&nbsp;
vor vier Jahren das eRezept eingeführt hat.

00:10:03.320 --> 00:10:07.440
Welche Dinge erwarten Sie&nbsp;
zusätzlich von der Politik?

00:10:07.440 --> 00:10:13.280
Also im Hinblick auf die digitalen&nbsp;
Weichenstellungen für die Primärversorgung&nbsp;&nbsp;

00:10:13.280 --> 00:10:21.440
müsste vor allem klargestellt werden, dass&nbsp;
diese Finanzierung des Ausbaus der 116117,&nbsp;&nbsp;

00:10:21.440 --> 00:10:27.480
was ja eine infrastrukturelle Aufgabe ist,&nbsp;
dass das ein Element der Daseinsvorsorge ist&nbsp;&nbsp;

00:10:27.480 --> 00:10:33.000
und nicht weiterhin über die Vergütung der&nbsp;
vertragsärztlichen und psychotherapeutischen&nbsp;&nbsp;

00:10:34.400 --> 00:10:40.800
Leistungen erfolgen kann. Hier fehlt auch der&nbsp;
entscheidende Schritt bislang noch im Gesetz,&nbsp;&nbsp;

00:10:40.800 --> 00:10:49.240
und auf der anderen Seite wird über&nbsp;
die Streichung der TSVG-Zuschläge&nbsp;&nbsp;

00:10:49.240 --> 00:10:55.560
bei den Fachärzten letztendlich den&nbsp;
Fachärzten auch die Basis entzogen,&nbsp;&nbsp;

00:10:55.560 --> 00:11:02.160
hier die notwendigen dringlichen Termine dann&nbsp;
auch anzubieten im Rahmen eines primärärztlichen&nbsp;&nbsp;

00:11:02.160 --> 00:11:06.760
Versorgungssteuerungssystems. Und&nbsp;
hier passt das alles nicht zusammen,&nbsp;&nbsp;

00:11:06.760 --> 00:11:12.440
was der Gesetzgeber auf der einen Seite durch&nbsp;
digitale Weichenstellungen regelt und aber&nbsp;&nbsp;

00:11:12.440 --> 00:11:19.187
auf der anderen Seite durch strukturelle&nbsp;
entsprechende Maßgaben eben nicht regelt.

00:11:19.187 --> 00:11:22.168
KBV update

00:11:22.168 --> 00:11:26.216
Musik: Medical Logo@audiojungle.net/bluexmusic

00:11:26.216 --> 00:11:31.800
116117, der Patientenservice. 
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