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Beschreibung
Hygienezuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 05210 bis 05212,
Abrechnungsbestimmung
einmal im Behandlungsfall
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 05215 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
in derselben Sitzung | 01522, 01549 |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) | 2 |
Gesamt (Euro) | 0,24 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/2, erstellt am 03.04.2024