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21216Zuschlag Fremdanamnese

Beschreibung

Fremdanamnese und/oder Anleitung bzw. Betreuung von Bezugspersonen schwer psychisch erkrankter Patienten mit dadurch gestörter Kommunikationsfähigkeit,

Abrechnungsbestimmung

je 10 Minuten, höchstens fünfmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 21216 ist auch bei Durchführung der Leistung im Rahmen einer Videosprechstunde berechnungsfähig und dies durch Angabe einer bundeseinheitlich kodierten Zusatzkennzeichnung zu dokumentieren. Für die Abrechnung gelten die Anforderungen gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä entsprechend.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
in derselben Sitzung35150, 35151, 35152, 35163, 35164, 35165, 35166, 35167, 35168, 35169, 35173, 35174, 35175, 35176, 35177, 35178, 3517935.2.1, 35.2.2

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)206
Gesamt (Euro)24,58