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Beschreibung
Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) zanadio gemäß dem Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen gemäß § 139e SGB V,
Abrechnungsbestimmung
einmal im Behandlungsfall
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 01473 ist ausschließlich bei Patientinnen berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 01473 ist nicht in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 01473 ist im Krankheitsfall höchstens zweimal berechnungsfähig.
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) | 64 |
Gesamt (Euro) | 7,35 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2023/2, erstellt am 13.04.2023