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01480Beratung über Organ- und Gewebespenden

Beschreibung

Beratung über Organ- und Gewebespenden gemäß § 2 Abs. 1a TPG

Obligater Leistungsinhalt

Fakultativer Leistungsinhalt

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 01480 ist nur alle zwei Kalenderjahre berechnungsfähig.

Die Gebührenordnungsposition 01480 ist bei Versicherten ab dem vollendeten 14. Lebensjahr berechnungsfähig.
Bei der Nebeneinanderberechnung diagnostischer bzw. therapeutischer Gebührenordnungspositionen und der Gebührenordnungsposition 01480 ist eine mindestens 5 Minuten längere Arzt-Patienten-Kontaktzeit als in den entsprechenden Gebührenordnungspositionen angegeben Voraussetzung für die Berechnung der Gebührenordnungsposition 01480.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)65
Gesamt (Euro)7,76