![]() |
|
Beschreibung
Ärztliche Stellungnahme für die Krankenkasse bei der Beantragung einer Genehmigung gemäß § 31 Absatz 6 SGB V zur Verordnung von
oder
oder
oder
Abrechnungsbestimmung
einmal je Erstverordnung
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 01626 ist höchstens viermal im Krankheitsfall berechnungsfähig.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
am Behandlungstag | 1.2 |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) | 143 |
Gesamt (Euro) | 16,43 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2023/4, erstellt am 21.11.2023