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Beschreibung
Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 01700,
Abrechnungsbestimmung
einmal im Behandlungsfall
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 01699 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
im Behandlungsfall | 40100, 40110, 40111 |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Punkte) | 6 |
Gesamt (Euro) | 0,72 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/3, erstellt am 18.07.2024