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01699Zuschlag zur GOP 01700

Beschreibung

Zuschlag zu der Gebührenordnungsposition 01700,

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 01699 wird durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zugesetzt.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
im Behandlungsfall40100, 40110, 40111

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja

Gesamt (Punkte)6
Gesamt (Euro)0,72