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Beschreibung
Beratung im Rahmen des Pulsoxymetrie-Screenings gemäß Abschnitt C Kapitel V der Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses
Obligater Leistungsinhalt
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 01702 kann bis zur U2, sofern noch kein Pulsoxymetrie-Screening im Kinderuntersuchungsheft dokumentiert ist, berechnet werden.
Die Gebührenordnungspositionen 01702 und 01703 sind nicht bei demselben Neugeborenen berechnungsfähig.
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) | 28 |
Gesamt (Euro) | 3,22 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2023/2, erstellt am 13.04.2023