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Beschreibung
Röntgenuntersuchung beider Mammae in zwei Ebenen (Cranio-caudal, Medio-lateral-oblique) im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening
Obligater Leistungsinhalt
Fakultativer Leistungsinhalt
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 01750 ist nur durch den Programmverantwortlichen Arzt gemäß § 3 Abs. 2 der Anlage 9.2 des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä) berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 01750 ist auch berechnungsfähig, wenn aus medizinischen Gründen nur die Röntgenuntersuchung einer Mamma möglich ist.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
in derselben Sitzung | 34.2.7 |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) | 558 |
Gesamt (Euro) | 64,12 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2023/2, erstellt am 13.04.2023