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Beschreibung
Abklärungsdiagnostik II gemäß § 12 der Anlage 9.2 des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä)
Obligater Leistungsinhalt
Fakultativer Leistungsinhalt
Anmerkung
Entgegen Nr. 4.3.2 der Allgemeinen Bestimmungen kann die Gebührenordnungsposition 01754 auch dann berechnet werden, wenn die Arztpraxis nicht über die Möglichkeit zur Erbringung von MRT-Untersuchungen und Stanzbiopsien verfügt.
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 01754 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung gemäß Anlage 9.2 des Bundesmantelvertrags-Ärzte (BMV-Ä) voraus, welche nicht gleichzeitig für die Gebührenordnungsposition 01753 erteilt werden kann.
Die Gebührenordnungsposition 01754 ist nur durch den programmverantwortlichen Arzt berechnungsfähig.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
in derselben Sitzung | 01753, 01755 | 34.2.7 |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) | 630 |
Gesamt (Euro) | 75,18 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/2, erstellt am 03.04.2024