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01773Weiterführende Sonographie II

Beschreibung

Weiterführende sonographische Diagnostik II

Obligater Leistungsinhalt

Fakultativer Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 01773 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Ultraschall-Vereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.
Bei Mehrlingen ist die Gebührenordnungsposition 01773 entsprechend der Zahl der Mehrlinge mehrfach berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungspositionen 33040 und 33042 sind im Behandlungsfall nur dann neben der Gebührenordnungsposition 01773 berechnungsfähig, sofern die Leistung nicht am Fötus erbracht wurde.

Abrechnungsausschlüsse

LeistungenKapitel
in derselben Sitzung33040, 33042
im Behandlungsfall33043, 33044, 33050, 33081

Berichtspflicht

Ja

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)565
Gesamt (Euro)64,93