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01777Oraler Glukosetoleranztest (oGTT)

Beschreibung

Oraler Glukosetoleranztest (oGTT) zum Ausschluss/Nachweis eines Gestationsdiabetes gemäß § 2 Abs. 11a der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Geburt (Mutterschafts-Richtlinie/Mu-RL)

Obligater Leistungsinhalt

Fakultativer Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

höchstens zweimal im Krankheitsfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 01777 ist nur einmal je Schwangerschaft berechnungsfähig.
In der Gebührenordnungsposition 01777 sind die Kosten für die Glukoselösung nicht enthalten.
Die Gebührenordnungsposition 01777 ist nur berechnungsfähig bei Schwangeren, deren Plasmaglukosekonzentration im Venenblut im Vortest auf Gestationsdiabetes nach der Gebührenordnungsposition 01776 in dem in der o.g. Richtlinie des G-BA für die Durchführung eines oGTT vorgesehenen Bereich lag.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)118
Gesamt (Euro)14,08