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Beschreibung
Oraler Glukosetoleranztest (oGTT) zum Ausschluss/Nachweis eines Gestationsdiabetes gemäß § 2 Abs. 11a der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Geburt (Mutterschafts-Richtlinie/Mu-RL)
Obligater Leistungsinhalt
Fakultativer Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung
höchstens zweimal im Krankheitsfall
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 01777 ist nur einmal je Schwangerschaft berechnungsfähig.
In der Gebührenordnungsposition 01777 sind die Kosten für die Glukoselösung nicht enthalten.
Die Gebührenordnungsposition 01777 ist nur berechnungsfähig bei Schwangeren, deren Plasmaglukosekonzentration im Venenblut im Vortest auf Gestationsdiabetes nach der Gebührenordnungsposition 01776 in dem in der o.g. Richtlinie des G-BA für die Durchführung eines oGTT vorgesehenen Bereich lag.
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) | 118 |
Gesamt (Euro) | 14,08 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/3, erstellt am 18.07.2024