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Beschreibung
Externe kardiotokographische Untersuchung (CTG) gemäß Abschnitt B 3c und Anlage 2 der Mutterschafts-Richtlinien
Anmerkung
Die Gebührenordnungsposition 01786 ist je Tag - auch bei Mehrlingsschwangerschaften - höchstens zweimal berechnungsfähig.
Abrechnungsausschlüsse
Leistungen | Kapitel | |
in derselben Sitzung | 01785 | |
im Behandlungsfall | 01780 |
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) | 137 |
Gesamt (Euro) | 16,35 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/2, erstellt am 03.04.2024