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01799Beratung einer Schwangeren durch einen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin oder einen Facharzt für Kinderchirurgie (SchKG)

Beschreibung

Beratung durch einen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin oder einen Facharzt für Kinderchirurgie gemäß Anlage 1c II.2 der Mutterschafts-Richtlinien in Verbindung mit § 2a Absatz 1 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)

Obligater Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

je vollendete 5 Minuten

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 01799 ist nur durch den hinzugezogenen Arzt mit indikationsspezifischer Expertise für den Bereich der Diagnose gemäß § 2a Absatz 1 SchKG berechnungsfähig.
Die Gebührenordnungsposition 01799 ist höchstens viermal im Behandlungsfall berechnungsfähig.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein

Gesamt (Punkte)65
Gesamt (Euro)7,76