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Beschreibung
Veranlassung der Untersuchung der Urinprobe auf Chlamydia trachomatis nach der Gebührenordnungsposition 01840,
Abrechnungsbestimmung
einmal im Krankheitsfall
Anmerkung
Voraussetzung für die Berechnung der Gebührenordnungsposition 01824 ist die Erreichung der Durchführungsquote zum Chlamydienscreening. Die Durchführungsquote zum Chlamydienscreening je Praxis und Quartal wird wie folgt festgelegt:
01.04.2020 - 31.12.2020: 30 %
01.01.2021 - 31.12.2021: 40 %
Ab 01.01.2022: 50 %
Für die Bestimmung der Durchführungsquote ist der Anteil der Gebührenordnungsposition 01824 im Verhältnis zur Anzahl Behandlungsfälle mit Gebührenordnungsposition 01823 je Praxis und Quartal zu ermitteln.
Die Gebührenordnungsposition 01824 ist auch bei Durchführung der Leistung nach der Gebührenordnungsposition 01840 in der das Chlamydienscreening durchführenden Praxis berechnungsfähig.
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Gesamt (Punkte) | 50 |
Gesamt (Euro) | 5,97 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/2, erstellt am 03.04.2024